kostenloser Rückrufservice
Kontaktieren Sie uns, um eine kostenlose Beratung und ein unverbindliches Angebot zu erhalten.
Wir kommen für die Polsterreinigung zu Ihnen nach Hause in Limburg und Umgebung.
Wir führen eine professionelle Reinigung Ihrer Polstermöbel durch.
Bei der Polsterreinigung in Limburg kommen heißes Wasser und biologische Reinigungsmittel zum Einsatz, um die
Stoffe bis in die tiefsten Poren zu säubern. Nach einer kurzen Trocknungszeit können Sie die frisch gereinigten
Möbel wieder benutzen.
Ihr Möbel erstrahlen wieder in neuem Glanz und sind vor erneuter Verschmutzung geschützt.
Polsterclean arbeit bei der Polsterreinigung schnell und zuverlässig, den Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel.
Für die Anfahrt nach Limburg und Umgebung berechnen wir keine zusätzlichen Kosten.
Die Corona-Pandemie (Covid-19) hat uns gelehrt wie wichtig das Desinfizieren ist. Die Ausbereitung von Viren kann dadurch eingedämmt werden, was zu einer Verringerung von Infektionsgefahren führt. Im Rahmen der professionellen Polsterreinigung von Polsterclean bieten wir eine gründliche Desinfektion an. Fragen Sie bitte nach dem wirksamen Verfahren, das dafür eingesetzt wird als eine ergänzende Leistung.
Milben, Pollen, Sporen und
Alltagsschmutz sind häufige Ursache für Allergien. Durch unsere intensive
Textilreinigung werden diese Auslöser
von Heuschnupfen u.ä. gründlich und nachhaltig aus Polstermöbeln entfernt. Krankheitserreger haben dadurch kaum noch eine Chance. Die professionelle Polsterreinigung ist daher einer normalen Alltagsreinigung (z.B. durch einen Hausstaubsauger) vorzuziehen.
Allergene können wirksam entfernt werden und Sie sind davor geschützt.
Ahlbach
Dietkirchen
Eschhofen
Lindenholzhausen
Linter
Offheim
Staffel
Innenstadt
Sie
können uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular senden oder einfach bei uns anrufen.
Der Inhaber von Polsterclean Herr Stankowski kümmert sich persönlich um Ihr Anliegen und Sie erhalten eine faire Beratung. Danach erstellen wir einen unverbindliches Angebot.
Wenn Ihnen dieses Angebot zusagt, vereinbart Herr Stankowski einen geeigneten Termin zur Reinigung bei Ihnen vor Ort.
Haushaltsnahe Dienstleistungen können gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) § 35a Abs. 5 steuerlich geltend gemacht werden. Sie erhalten hierfür von uns nach erfolgter Reinigungsdienstleistung eine gültige Rechnung.